Teilnahmebedingungen
Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf Seiten des Veranstalters eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Pflichten vor. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers.
Anwendbares Recht und Rechtswegsausschluss
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Regelungen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in den Teilnahmebedingungen.