Wohnungsbesichtigungen online?
Wohnungsbesichtigungen online? Klar, besonders in Zeiten der Corona-Pandemie gibt es immer mehr Makler, aber auch private Vermieter, die genau das anbieten. Aber kann man sich guten Gewissens auf so eine Wohnungsbesichtigung einlassen?
Wohnungsbesichtigungen zu denen sich dutzende Interessent:innen durch 2-ZKB-Wohnungen drängeln? Vor allem in größeren Städten ist dies keine Seltenheit und in Zeiten der Pandemie dennoch unvorstellbar. Um einem möglichst weitgefassten Interessentenkreis Wohnungen vorzustellen und dennoch infektionsschutzrechtliche Vorgaben einhalten zu können, werden aktuell noch häufiger als vor der Pandemie Online-Besichtigungen für Mietwohnungen und ganze Mietshäuser angeboten. Teilwiese wird vorzeitig aufgenommenes Videomaterial im Anhang zur Wohnungsanzeige hochgeladen. Andere Vermieter:innen ermöglichen es, einen virtuellen Rundgang vor Ort im Livestream zu begleiten. Es stellt sich für viele Suchende allerdings die berechtigte Frage, wie aussagekräftig solche virtuellen Besichtigungen wirklich sind.
Erfahrungsberichte zeigen, dass es Interessent:innen schwer fällt, ein Gefühl für Größe und Raumaufteilung zu bekommen. Soweit es sich nicht um einen Erstbezug handelt, ist insbesondere auch der Zustand des Mietobjektes schwer einzuschätzen: Schimmelbefall, unangenehme Gerüche, quietschende Fußböden oder Ähnliches können leicht verschwiegen oder einfach übersehen werden. Unterschieden werden muss bei dieser Problematik allerdings zwischen Maklerbüros, die Online-Besichtigungen schon länger professionell durchführen und auch in der Zukunft weiter anbieten, und andererseits Privatpersonen, die kurzfristig auf diese Methode der Corona-Pandemie wegen zurückgreifen mussten. An dieser Stelle bietet es sich an, beim Vermieter vorab Informationen einzuholen.
Online-Besichtigungen bieten den Bewerber:innen aber auch Vorteile. In der momentanen Situation können nicht dringend erforderliche Kontakte vermieden werden. Außerdem lassen sich Fahrtkosten sparen, falls die Mietobjekte mehrere Kilometer vom derzeitigen Wohnort entfernt liegen. Grundsätzlich müssen sich insbesondere bei Großbesichtigungen nicht 20 oder mehr Personen in eine kleine Wohnung quetschen und es bleibt häufig mehr Zeit, alles in Ruhe zu begutachten.
Kann man sich also guten Gewissens auf eine Online-Besichtigung einlassen? Einlassen ja, aber ob man sich auf das Gezeigte auch verlassen kann, ist pauschal nicht zu beantworten. Besteht nach dem virtuellen Rundgang tatsächlich starkes Interesse, sollte zumindest bei den Vermieter:innen angefragt werden, ob eine normale Besichtigung vor endgültiger Zusage möglich wäre. Wenn eine Besichtigung als Livestream über Zoom, Skype oder Facetime angeboten wird, sollte außerdem stets nach längeren, detaillierten Aufnahmen des Badezimmers oder anderer wichtiger Bereiche, deren Sauberkeit oder Zustand für die Mieter:innen von besonderem Interesse ist, gefragt werden. Hierdurch kann negativen Überraschungen vorgebeugt werden. Wird diese Vorgehensweise vom Vermieter abgelehnt, ist es jedenfalls sinnvoll, eine Vereinbarung zu treffen, nach der bei Einzug auffallende Mängel noch besprochen und ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden können. Dadurch können mögliche Schadensersatz- und Mängelbeseitigungsansprüche, die der Vermieter nach Ende der Mietzeit geltend machen könnte, umgangen werden.
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass Online-Besichtigungen im Zuge der Digitalisierung und der Erweiterung der technischen Möglichkeiten in Zukunft öfter und auch nach der Pandemie weiterhin angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass momentan jedoch auch Laien in dieser Art und Weise Mietobjekte präsentieren, sollte immer mit einer gewissen Vorsicht an die Sache herangegangen werden.