Fairness als Leitgedanke ‒ oder: Was haben Recht und Sport gemeinsam?

Lena-Marie Adam (Gastbeitrag) · 

Faires Spiel, faires Verfahren. Zwei verschiedene Einsatzbereiche für ein und dasselbe Prinzip!

Unsere Autorin Lena-Marie Adam hat die Bedeutung von "Fairness" im Recht unter die Lupe genommen. Ihr Augenmerk liegt dabei besonders auf den veränderten Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung an unsere Justiz gestellt werden.

„Wir geloben, an diesen Olympischen Spielen teilzunehmen und die Regeln zu respektieren und einzuhalten, im Geiste des Fairplay, der Inklusion und der Gleichberechtigung.“ – So lautet ein Teil des neuen Olympischen Eids, der bei den Olympischen Spielen in Tokio 2021 erstmals in dieser Form geschworen wurde.[1]

Aber Moment mal – Olympische Spiele? Was hat das mit Recht und Digitalisierung und dem ZRDyoung zu tun? Keine Sorge, Du bist nicht versehentlich bei der Sportschau gelandet, Du bist hier genau richtig. Es gibt nämlich Gemeinsamkeiten zwischen Sport und Recht. In der Eidesformel ist der Ausdruck „Fairplay“ enthalten. Dieses „Fairplay“, das Prinzip der Fairness, gilt nicht nur im Sport, sondern auch im juristischen Verfahrensrecht. Und damit beschäftigt sich dieser Beitrag.

 

1) Fairness als Begriff

Mit dem Begriff „Fairness“ kann jeder etwas anfangen – auch wenn man nicht Jura studiert hat. Dieses Prinzip ist an sich ein Begriff, der im Alltag geläufig ist.

Fragt man den Duden, was Fairness ist, so findet sich die Definition „anständiges Verhalten und gerechte, ehrliche Haltung andern gegenüber“[2]. Diese Definition beschreibt damit erkennbar große Leitlinien und Grundwerte der Gesellschaft, löst aber zunächst noch keine Einzelfragen. Die Fairness ist ein Gestaltungsprinzip, das im Einzelfall aktiviert werden kann und in dessen Lichte konkrete Verhaltensweisen entwickelt werden können.

Mit Blick auf den Sport definiert der Duden Fairness als ein „den [Spiel]regeln entsprechendes, anständiges und kameradschaftliches Verhalten beim Spiel, Wettkampf o.Ä.“[3]. Auch hier wird deutlich, dass dieser Begriff übergeordnete Leitlinien festlegt, ohne „kleinkariert“ zu sein und in die Einzelheiten zu gehen.

Dass dieses Prinzip im Sport eine überragende Bedeutung hat, lässt sich aus der Einbindung in den oben schon zitierten Olympischen Eid entnehmen. Fairness wird hier auf eine Ebene mit Inklusion und Gleichberechtigung, also mit zwei zentralen zwischenmenschlichen Werten, gesetzt, sozusagen geadelt. Dadurch wird auch deutlich, dass Fairness ein Begriff von transnationaler Bedeutung ist.

Für den juristischen Bereich ist der Begriff der Fairness nicht ausdrücklich definiert. Den Begriff selbst findet man aber in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Norm lautet: „Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage (…) in einem fairen Verfahren (…) verhandelt wird.“

Aber wann ist ein juristisches Verfahren fair? Auch vor Gericht geht es typischerweise um den Kampf um das Rechtbekommen und „Gewinnen“. Dadurch entsteht eine „Wettkampfsituation“, die dem Sport durchaus ähnelt. Deshalb gibt es auch für die Gerichte „Spielregeln“, insbesondere die sogenannten Prozessmaximen, die den rechtsstaatlichen Charakter eines Verfahrens gewährleisten sollen. Wichtige Beispiele dafür sind etwa der Anspruch auf rechtliches Gehör, der Grundsatz der Öffentlichkeit oder der in dubio pro reo-Grundsatz im Strafverfahren. Dazu gehört auch das faire Verfahren.

Dieses weist insoweit jedoch einige Besonderheiten auf. So kann es aufgrund seiner Offenheit als methodischer und inhaltlicher Vorratsbegriff mit Zukunftspotential[4] wirken. Dies gilt insbesondere in zweierlei Hinsicht: Einerseits enthält es eine Reservefunktion für neuartige und noch nicht strukturierte Probleme. In diesem Bereich kann der Gedanke des fairen Verfahrens hilfreiche Lösungsansätze bieten. Aber auch für Gebiete, die eigentlich schon umfassend geregelt sind, hat das faire Verfahren eine zentrale Funktion. Denn wenn sich Grundbedingungen in einem solchen Bereich ändern, kann dieses Prinzip auch dann seine zuvor beschriebene Auffangfunktion entfalten.

 

2) Die allgemeine Digitalisierung als aktuelle Problemstellung

Eine solche neue Entwicklung, die die Grundbedingungen eines an sich geregelten Bereichs verändert, ist die allgemeine Digitalisierung.

Auch das Recht und die Justiz bleiben davon nicht verschont. So finden immer häufiger gerichtliche Verfahren per Videokonferenz statt und die elektronische Aktenführung bei Gericht ist ab 01.01.2026 verpflichtend. Zudem finden Algorithmen vermehrt Anwendung in der juristischen Praxis.

Das Problem dabei ist, dass viele bisher gefestigte und etablierte „Spielregeln“ der Gerichte für diese neuen Entwicklungen nicht ausgelegt sind.

So gilt z.B. nach § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Grundsatz der Öffentlichkeit. Wenn aber ein Verfahren per Videokonferenz stattfindet und alle interessierten Zuhörer nicht im Sitzungssaal, sondern von zu Hause aus der Verhandlung folgen, dann stellt sich die Frage: Entspricht das noch dem ursprünglichen Öffentlichkeitsgrundsatz und dem, was der Gesetzgeber vor knapp einhundert Jahren damit bewirken wollte?

Oder wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewahrt, wenn ein Algorithmus die Entscheidung eines Richters maßgeblich vorbereitet und mitprägt?

Die meisten Verfahrensmaximen haben sich etabliert, als an die Digitalisierung noch nicht zu denken war. Das Grundgesetz beispielsweise trat 1949 in Kraft, das ursprüngliche Gerichtsverfassungsgesetz stammt sogar aus dem Jahr 1879. Es ist offenkundig, dass der Gesetzgeber 1879 noch nicht über Videokonferenzen o.Ä. nachgedacht hat. Insgesamt sind die bestehenden Verfahrensmaximen nicht mit Blick auf das rasante Veränderungspotential von Technik geschaffen worden.[5]

 

3) Die Bedeutung des Gedankens des fairen Verfahrens für die Digitalisierung gerichtlicher Verfahren

Hier kommt das Prinzip des fairen Verfahrens zum Tragen. Wie oben festgestellt kann dieser Gedanke weiterhelfen, wenn sich grundlegende Bedingungen ändern und ursprünglich gefestigte „Spielregeln“ deshalb nicht mehr wie bisher angewendet werden können. Das faire Verfahren enthält insofern eine Reservefunktion.

Im konkreten Fall der Digitalisierung kommt eine Aktivierung des Gedankens des fairen Verfahrens jedenfalls in zwei Varianten in Betracht.

Eine Möglichkeit besteht darin, dass gewachsene und abgesicherte Verfahrensprinzipien auch unter veränderten Bedingungen ihren dogmatischen und faktischen Stellenwert behalten können. Zwar wird die Digitalisierung in Fachkreisen als eine der „revolutionärsten Kräfte unserer Zeit“[6] bezeichnet. Jedoch muss aus Rechtsstaatsgesichtspunkten ein Vertrauen der Bürger auf den Bestand von Verfahrensrecht existieren können. Die Digitalisierung kann nicht zur Folge haben, dass sämtliche über Jahre gefestigte Verfahrensmaximen „über den Haufen geworfen“ werden. Jedenfalls gilt dies für prozessuale Maximen wie z.B. das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), die im Grundgesetz selbst ausdrücklich festgelegt sind.

Andererseits müssen Recht und auch das Verfahrensrecht aktuellen Gegebenheiten und dem Fortschritt der Zeit Rechnung tragen, um funktionsfähig bleiben zu können. Wenn sich durch die Digitalisierung die Ausgangsbedingungen ändern, kann es aber auch sachgerecht sein, neue Verfahrensprinzipien zu entwickeln, die der aktuellen Zeit angemessen sind.

Für beide Möglichkeiten ist das faire Verfahren geeignet. Es ist an sich methodisch und inhaltlich verankert im alten System, aber als Leitgesichtspunkt ausdrücklich offen für neue Entwicklungen.

 

4) Die ethische Komponente von Fairness

Die bisherigen Überlegungen machen zudem deutlich, dass Fairness ein positiv besetzter Begriff ist, der zugunsten menschlicher Werte ausgelegt werden muss.

So ist und bleibt der Mensch Subjekt des Verfahrens. Er darf nie zum bloßen Objekt gemacht werden. Die Einhaltung dieser Grundregel ist Voraussetzung für die Fairness eines Verfahrens. Deshalb müssen auch neue Entwicklungen, besonders im Rahmen der Digitalisierung, diesem Gedanken der Fairness genügen.

Dabei ist es notwendig, dass die Digitalisierung im juristischen Bereich einen menschenzentrierten Ansatz verfolgt. Dazu gehören z.B. die Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, die unter dem Einsatz von Technik gefällt wurden. Nur wenn der Mensch Entscheidungen verstehen und nachvollziehen kann, sie also für ihn erklärbar sind, fühlt er sich als Rechtssubjekt ernstgenommen.

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass angesichts der spezifisch deutschen Geschichte die ethische Komponente in der juristischen Arbeit eine zentrale Rolle spielen sollte. Zum 01.01.2022 wurde durch die „Lex Rosenburg“ u.a. § 5a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) dahingehend geändert, dass im rechtswissenschaftlichen Studium auch die ethischen Grundlagen des Rechts berücksichtigt und angehende Juristen rechtsethisch sensibilisiert werden müssen. Dies ist vor dem Hintergrund der NS-Zeit und dem darauffolgenden Einsatz von in das NS-Regime verstrickten Juristen in der Justiz geschehen.[7]

 

5) Zusammenfassung

Die Analyse sollte zeigen, dass Fairness ein wichtiger Begriff ist, der in allen Lebensbereichen Bedeutung entfalten kann. Er kann entsprechend aktiviert werden, weil er die Grundideen des menschlichen Zusammenlebens verkörpert. Im Ergebnis ist Fairness also ein Oberbegriff dafür, wofür Regeln allgemein da sind: Es geht um einen anständigen Umgang aller miteinander, der in einem demokratisch ausgerichteten und funktionierenden Staat unverzichtbar ist. Es darf nicht das Prinzip des wirtschaftlich oder physisch Stärkeren oder des technisch Überlegenen gelten.

Damit wird Fairness zu einem konzeptionellen Leuchtturm. Sie ist ein Wegweiser, der insbesondere bei neuartigen Problemen eine richtungsweisende Funktion einnehmen kann.

Auch im juristischen Verfahrensrecht, gerade in Bezug auf die Digitalisierung, kann der Gedanke der Fairness eine wichtige Rolle spielen. Als Prinzip mit Zukunftspotential kann es bei neuartigen Fragestellungen, in Zeiten der Umorientierung und bei offenen Problemen zur Lösung dieser beitragen.

In einer solchen Zeit der Umorientierung befinden wir uns aktuell. Der Übergang zum digitalen Rechtsverkehr bringt neue Probleme mit sich, die gelöst werden müssen. Die Digitalisierung und diese neuen Probleme sind ein konkretes Beispiel, in dem die zuvor skizzierte konzeptionelle Reservefunktion von Fairness zum Tragen kommen kann.

 

 

 

 

 

[1] https://tokio.sportschau.de/tokio2020/nachrichten/Fuer-Solidaritaet-Neuer-Olympischer-Eid-bei-Spielen-in-Tokio,olympia7308.html.

[2] https://www.duden.de/rechtschreibung/Fairness.

[3] https://www.duden.de/rechtschreibung/Fairness.

[4] Krüger/Vogelgesang/Adam, Verantwortungsbewusste Digitalisierung, gerichtliche Entscheidungen und der Gedanke des fairen Verfahrens, in: Jusletter IT, Februar 2020, S. 52.

[5] Krüger/Vogelgesang/Adam (Fn. 4), S. 50.

[6] Dettling/Krüger, Erste Schritte im Recht der Künstlichen Intelligenz – Entwurf der „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“, MMR 2019, 211 (211).

[7]  Vgl. zu den Einzelheiten Nettersheim, „Lex Rosenburg“ und Juristenausbildung, NJW 2022, 1075 ff.