Digitale Präsenz bei Gericht

News

  • Prof. Dr. Christoph Sorge und Tim Schneider werden am 16. Februar 2024 um 09:30 Uhr auf der IRIS 2024 einen Vortrag zum Thema „Wer bin ich? Sichere Identifikation bei Videoverhandlungen“ halten.
  • Am 12. Dezember 2023 fand unser letztes Konsortialtreffen vor dem Jahresabschluss statt.
  • Am 20. und 21. Juni 2023 fand die Große Zukunftswerkstatt in der Europäischen Akademie Otzenhausen statt, bei der die Digitalisierung der Justiz Thema war.
  • Auch 2023 waren wir wieder bei der IRIS vertreten!

Veröffentlichungen

  • Bianca Steffes und Anna Zichler: Deepfakes in digitalen Gerichtsverhandlungen, In Datenschutz und Datensicherheit, - DuD, volume 48, no. 3, 2024. [bibtex][pdf]
  • Anna Zichler/Luise Burger/Bianca Steffes: Wege aus der Videokonferenz-Müdigkeit bei Gerichtsverfahren, In juris – Die Monatszeitschrift, no. 7, pp. 285-292, 2023.

  • Lena-Marie Adam: § 128a ZPO – eine Norm mit einer besonderen Geschichte, In Saarbrücker Rechtszeitschrift – SRZ, no. 1, pp. 1-13, 2022. [pdf]

  • Franziska Neis/Christoph Resch: Öffentlichkeit 2.0 oder: Hoffen, dass keiner erscheint? Der Öffentlichkeitsgrundsatz in teil- und vollvirtuellen Verhandlungen, In Recht DIGITAL – 25 Jahre IRIS: Tagungsband des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2022 / Recht DIGITAL - 25 Jahre IRIS: Proceedings of the 25th Legal Informatics Symposium IRIS 2022, Österreichische Computer Gesellschaft, pp. 179-186, 2022. (Ausgezeichnet mit dem 3. Platz des LexisNexis Best Paper Awards) [pdf]

  • Simone Salemi/Frederik Möllers/Natascha Schliwinski: Digitale Beweise im Gerichtsverfahren, In Recht DIGITAL – 25 Jahre IRIS: Tagungsband des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2022 / Recht DIGITAL – 25 Jahre IRIS: Proceedings of the 25th Legal Informatics Symposium IRIS 2022, Österreichische Computer Gesellschaft, pp. 169-178, 2022. [pdf]

  • Christoph Resch/Hatice Kübra Erden: Videoverhandlung im Biergarten? – Anforderungen an den anderen Ort" in § 128a Abs. 1 ZPO, In juris – Die Monatszeitschrift, no. 2, pp. 46-51, 2022.

Das interdisziplinäre Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“ beschäftigt sich mit den juristischen und technischen Fragen, die sich beim Ausbau der digitalen Präsenz der Justiz stellen.

Ziel des Projektes ist es, die Möglichkeiten digitaler Präsenz bei Gericht nach dem derzeitigen Gesetzesstand zu beleuchten, darauf aufbauend aber auch Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren und aufzuzeigen, welcher notwendigen Aktivitäten des Gesetzgebers es in Bezug auf die Digitalisierung der Justiz zukünftig noch bedarf.

Bereits seit 2002 besteht durch § 128a ZPO die Möglichkeit für Verfahrensbeteiligte, per Videokonferenzschaltung an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Möglichkeiten, wie digitale Technologien die Abläufe der Justiz unterstützen können.

So können etwa mündliche Verhandlungen oder Anhörungen oft ohne längeren zeitlichen Vorlauf erfolgen, weil Anreisen von Prozessbeteiligten aus weiterer Entfernung nicht mehr notwendig sind. Neben der enormen Zeitersparnis kann dies auch eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeuten, wenn beispielsweise Dolmetscher per Video zugeschaltet werden können und nicht extra anreisen müssen.

Neben dem Einsatz in der mündlichen Verhandlung bietet die zunehmende Digitalisierung auch verschiedene andere Möglichkeiten, den Arbeitsalltag der Justiz zu verbessern sowie den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen. Unter anderem soll evaluiert werden, welche Arbeiten durch Richter und Justizangestellte auch aus dem Home Office erledigt werden können, ohne dass Aktenberge umständlich mitgenommen werden müssen. Für Bürgerinnen und Bürger soll ein erleichterter elektronischer Zugang zur Ziviljustiz, etwa durch die Einrichtung einer „virtuellen Rechtsantragstelle“ und eines bundesweit einheitlichen elektronischen Bürgerzugangs in Form eines „Online-Portals“, untersucht werden.

Das Forschungsprojekt beschäftigt sich aber auch mit völlig neuen durch die Digitalisierung entstehenden Fragestellungen. Etwa inwiefern digital zugeschaltete Verfahrensbeteiligte auch per Videokamera sichtbar sein müssen oder welche Auswirkungen technische Störungen der Übertragung auf das Verfahren haben.

Projektpartner sind der Lehrstuhl für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Sorge, der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Gomille, der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Weth sowie das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg.

News-Archiv

  • 14.-16.12.2022: JURIX 2022 – Internationale Rechtsinformatik-Fachwelt tagt an der Universität des Saarlandes
  • 21.05.2022: Tag der offenen Tür der Universität des Saarlandes – Vortrag von Herrn Prof. Dr. Sorge zum Thema „Recht: Zukünftig nur noch digital?“
  • 23.-26.02.2022: Teilnahme an dem Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS 2022
  • Am 11.02.2022 lud der Präsident des LG Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, zu einer Veranstaltung zu Thema „Die mündliche Verhandlung im Wege der Ton- und Videoübertragung - eine Bestandsaufnahme" ein.
  • 02.12.2021: Projekttreffen in Weiskirchen zwischen Prof. Dr. Stephan Weth, Prof. Dr. Christoph Sorge, Dr. Stephanie Vogelgesang, Franziska Neis und Tim Schneider
  • 22.-24.09.2021: Teilnahme am EDV-Gerichtstag mit Vorstellung und Diskussion der Forschungsfragen des Projekts im Rahmen des Praktikerforums E-Akte.

  • 04.-06.08.2021: Bei einer Klausurtagung in Weiskirchen wurden ausgewählte Fragen beleuchtet und diskutiert.
  • Am 15.04.2021 Online-Vortrag von Herrn Präsident des Landsgerichts, Hans-Peter Freymann und Herrn Prof. Dr. Christoph Sorge zur Digitalisierung der Justiz, bei dem die elektronische Identifizierung in Videoverhandlungen in den Blickpunkt gestellt wurde.

  • 14.04.2021 Eine Delegation unter Leitung von Justizstaatssekretär Roland Theis und bestehend aus Prof. Dr. Christoph Sorge, Prof. Dr. Christian Gomille und Prof. Dr. Stephan Weth sowie Herrn Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken Hans-Peter Freymann und Direktor des Amtsgerichts Homburg Bernhard Klasen sowie weiteren Vertretern des Ministeriums der Justiz stellte das Projekt in der saarländischen Landesvertretung in Brüssel vor. Es folgte ein Austausch mit dem Referat zu Justiz und Verbraucherschutz bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, mit der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission und mit der Bundesrechtsanwaltskammer. Insbesondere grenzüberschreitende Fragestellungen waren dabei Thema.

  • 11.02.2021: Prof. Dr. Christoph Sorge sprach im Rahmen des „NGI Forward Salon: Digital Sovereignty in eID-Solutions | Part 1“ über die Möglichkeiten und Herausforderungen sicherer Identifizierung im digitalen Umfeld.