Konferenzbeitrag zu gesetzlichen Regulierungen der IT-Sicherheit

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Paragraphenzeichen vor binären Zahlen

Auf dem Internationale Rechtsinformatik Symposion – IRIS 2021 – wird ein Beitrag zur Regulierung von IT-Sicherheit veröffentlicht.

Für das Internationale Rechtsinformatik Symposion – IRIS 2021 – wurde ein weiterer Beitrag aus den Reihen des Lehrstuhls für Rechtsinformatik zur Regulierung von IT-Sicherheit angenommen. Unternehmen sind wegen der voranschreitenden Digitalisierung in zunehmendem Maße von IT-Systemen abhängig. Gleichzeitig können Cyberangriffe für Unternehmen gravierende negative Folgen haben. Trotz dieser Risiken gibt es in Deutschland jedoch kein Gesetz, das Unternehmen allgemein zur IT-Sicherheit verpflichtet. Unternehmen werden jedoch durch eine Vielzahl von einzelnen Gesetzen mit unterschiedlicher Zielrichtung zu IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Der Beitrag von Rechtsanwalt Stefan Hessel, Doktorand am Lehrstuhl für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, und Andreas Rebmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsinformatik, gibt einen Überblick über die Vielzahl an Einzelregelungen und skizziert Lösungsansätze, um der Vielzahl an Regelungen Herr zu werden. Der Beitrag wird in Kürze hier veröffentlicht.