juris Praxiskommentar zum elektronischen Rechtsverkehr

Unser Mitarbeiter Tim Schneider durfte für die dritte Auflage des Juris Praxiskommentar zum Elektronischen Rechtsverkehr (jurisPK-ERV) die §§ 185 und 193 GVG kommentieren. Zu lesen gibt es das Ganze bereits jetzt auf Juris als Aktualisierung in der laufenden zweite Auflage.
Im Rahmen des § 185 GVG setzte er sich dabei mit der Hinzuziehung von Dolmetschern während der Verhandlung auseinander. § 193 GVG wiederum grenzt die Anwesenheitsmöglichkeiten bei der gerichtlichen Beratung auf den dort genannten Personenkreis ein.