jM-Beitrag zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit in der Justiz erschienen

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In der aktuellen jM, juris – die Monatszeitschrift, haben die Mitarbeiter des ZRD Saar Tim Schneider, Ajla Hajric und Maximilian Leicht einen Beitrag zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit in der Justiz veröffentlicht.

Dabei gehen sie insbesondere der Frage nach, wem bei Gericht die Rolle des Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO zukommt und inwiefern sich hier Besonderheiten durch die richterliche Unabhängigkeit ergeben. Gerade wenn, wie auch bei Gericht häufig der Fall, mehrere Stellen beteiligt sind, ist die Bestimmung der datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht ganz trivial. Liegt eventuell eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor? Ausgangspunkt der Fragestellung ist für die drei Autoren natürlich die Frage, wer „allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“ und inwieweit dies überhaupt auf einen einzelnen Richter zutreffen kann.

Daneben werden besondere Konstellationen wie etwa gemeinsame Verfahren (siehe u.a. §11 EgovG) sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und andere gemeinsam konzipierte Programme betrachtet. Ausgeklammert wird im aktuellen Beitrag die Tätigkeit der Strafgerichte, da hier nicht die DSGVO, sondern die sogenannte JI-Richtlinie Anwendung findet.

Der gesamte Beitrag kann in der aktuellen jM, Ausgabe 4/2023 (S. 134-139) nachgelesen werden.