ZRD bei Konferenz "Human Factors in Cybercrime"

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Publikumsbereich eines Hörsaals die roten Sitze sind zu etwa zwei Drittel besetzt.

Im September findet die fünfte Ausgabe der internationalen und interdisziplinären Konferenz „Human Factors in Cybercrime“ statt und das ZRD ist mit einem Beitrag zu Sexualdelikten im Metaverse dabei.

Die jährliche Konferenz legt den Fokus auf den menschlichen Faktor in der Cyberkriminalität. Dabei werden verschiedene Perspektiven sowie die Interaktion zwischen Nutzern, kriminellen Akteuren und dem institutionellen Umfeld einbezogen. Nach Clearwater (Florida), Montreal, Amsterdam und Jerusalem findet das Event dieses Jahr vom 10. bis 12. September in Halle an der Saale statt.
Der Beitrag von Anna Zichler, Simone Salemi und Bianca Steffes diskutiert aus interdisziplinärer Perspektive, inwiefern Sexualdelikte in der virtuellen Welt, bzw. speziell im Metaverse, Straftaten darstellen können. Das Metaversum stellt einen virtuellen Raum dar, in dem Menschen über ihre Avatare interagieren können. Bei der Interaktion der Avatare kann es zu kriminellen Handlungen kommen. Insbesondere Sexualstraftaten können im Metaversum ein ernsthaftes Problem darstellen. In diesem interdisziplinären Artikel diskutieren die Autorinnen virtuelle Vergewaltigungen und verwandte virtuelle Sexualdelikte, die im Metaversum begangen werden können.
Dazu wird eine juristische Analyse der relevanten Fragestellungen vorgenommen und unter anderem die Frage geklärt, ob Sexualdelikte im Metaverse als Cybercrime bezeichnet werden können. Des Weiteren wird diskutiert, ob eine Sexualstraftat ohne Körperkontakt begangen werden kann und inwieweit ein Avatar Opfer einer Sexualstraftat sein kann. Flankiert werden die rechtlichen Fragen von der psychologischen Bewertung, wie verschiedene technologische und gestalterische Aspekte die psychische und physische Wahrnehmung der Nutzer beeinflussen können. Diese werden genutzt, um virtuelle Sexualstraftaten und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu bewerten. In einem letzten Schritt befassen sich die Autorinnen auf der Grundlage rechtlicher und psychologischer Überlegungen mit technischen Maßnahmen, die geeignet sein könnten, Nutzer*innen vor sexuellen Übergriffen zu schützen.