ZRD Saar mit drei Beitragen beim IRI§23

 · 

Vom 22. bis 25. Februar 2023 findet das 23. Internationale Rechtsinformatik Symposion – IRIS – wieder in Salzburg statt. Auch das ZRD Saar und der Lehrstuhl für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes sind wieder mit drei akzeptierten Konferenzbeiträgen dabei.

Nachdem das IRIS 2021 und 2022 pandemiebedingt online stattfinden musste, wird für 2023 wieder eine Konferenz vor Ort mit Live-Streams geplant. Das IRIS 2023 trägt das Hauptthema „Rechtsinformatik als juristische Methodenwissenschaft“. Bis zum 31. Oktober 2022 konnten im Rahmen des Call for papers Beiträge eingereicht werden. Traditionell wurde diesem Ruf aus dem Saarland wieder zahlreich nachgegangen.

Unter dem Titel „Die europäische Datenstrategie und das Datenschutzrecht: Abgrenzungsschwierigkeiten Data Act und Data Governance Act zur DSGVO“ haben die beiden ZRD Saar Mitarbeiter Simone Salemi und Nils Wiedemann einen Beitrag eingereicht, der sich mit dem Verhältnis von DSGVO und Data Act bzw. Data Governace Act befasst. Mit dem Data Act und Data Governance Act liegen nun bereits zwei Verordnungsentwürfe vor, mit denen die Europäische Union das Ziel verfolgt, die Datenwirtschaft im Unionsgebiet zu reformieren. Der Anwendungsbereich der beiden Verordnungen ist umfassender und unterscheidet bei Daten nicht hinsichtlich ihres Personenbezugs, weshalb ein Zusammenspiel der beiden Verordnungen mit der DSGVO zumindest fraglich erscheint, so die beiden Autoren.

Im Zusammenhang mit dem Projekt PAIRS haben außerdem Thorsten Conrad, Diogo Sasdelli, Alessia Zornetta und Nils Wiedemann einen Beitrag eingereicht. Unter dem Titel „Datenschutzrechtliche Anforderungen an KI-gestützte Plattformen zur Krisenbewältigung“ untersuchen die Autoren ausgewählte datenschutzrechtliche Fragestellungen des Projekts, insbesondere die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und -benutzern sowie den Grundsatz von Privacy by Design im Bereich der Krisenbewältigung.
Ziel des Projekts PAIRS ist die Entwicklung von KI-gestützten Plattformen zur schnellen Erfassung und Analyse von großen Datenmengen in Krisensituationen. Mehr Informationen über die Arbeit im PAIRS-Projekt können über die Projektwebseite abgerufen werden.

Direkter mit dem Hauptthema befasst sich der Beitrag von Jochen Krüger, Stephanie Vogelgesang, Frederik Möllers und Lena-Marie Adam. Ausgehend von der IT-basierten Optimierung rechtlicher Handlungsfelder nach Herberger erörtert der Beitrag „Was kann das Recht von der Rechtsinformatik erwarten? Anmerkungen insbesondere aus der Sicht der Ziviljustiz“, welche Folgerungen für die verschiedenen rechtlichen Bereiche, insbesondere aber die Zivilgerichte, abgeleitet werden können.