ZRD Saar erfolgreich bei der IRIS

 · 

Vor etwas mehr als einer Woche ging das Internationale Rechtsinformatik Symposion – IRIS 2023 zu Ende. Wie in den vergangenen Jahren war auch dieses Mal wieder das ZRD Saar mit mehreren Beiträgen vertreten.

Nach knapp drei Jahren war die IRIS wieder als vor Ort-Konferenz konzipiert und viele Teilnehmer:innen nutzten die Möglichkeit, sich neben den Konferenzbeiträgen an den sozialen Events oder an Diskussionen in den Kaffeepausen zu beteiligen. Viele weitere nutzten die Möglichkeit der hybriden Teilnahme und schalteten sich per Videostream zu.
Mitarbeiter:innen des ZRD Saar hatten in diesem Jahr drei Beiträge zum Tagungsband beigesteuert, einer davon kam in die Top10 der besten Paper. Prof. Sorge, Vorstandsvorsitzender des ZRD Saar leitete und moderierte eine Podiumsdiskussion zu Informatik-Curricula für Jurist:innen.

Das unter die Top10 gewählte Paper „Datenschutzrechtliche Anforderungen an KI-gestützte Plattformen zur Krisenbewältigung“ entstand im Rahmen des Projekts PAIRS. Hier begleitet das ZRD Saar die Entwicklung eines KI-gestützten Data Spaces, welcher zur Erkennung und Bewältigung von Krisen genutzt werden kann im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. Das Paper befasst sich hierbei mit ausgewählten Fragestellungen des Projekts, etwa mit dem Grundsatz Privacy by Design und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und -benutzern im Rahmen des Datenschutzes.

In einem weiteren Beitrag haben die ZRD-Mitarbeiter Simone Salemi und Nils Wiedemann neue Entwicklungen auf europäischer Gesetzgebungsebene betrachtet. Hierbei bilden Data Act und Data Governance Act einen umfassenderen Anwendungsbereich als dies durch die DSGVO bisher der Fall war. Die beiden Autoren eruieren dabei insbesondere, welche Neuerungen durch Data Act und Data Governance Act auf Verantwortliche zukommen.

Im dritten Beitrag betrachten die Autoren Krüger, Vogelgesang, Möllers und Adam aktuelle Möglichkeiten, die die Rechtsinformatik der Justiz, und hier insbesondere der Ziviljustiz, bietet. Daneben werden auch Fallstricke aufgezeigt, die es bei der zunehmenden Digitalisierung zu beachten gilt. Hier wird insbesondere auf ethische Gesichtspunkte sowie auf eine Nachvollziehbarkeit durch die Betroffenen hingewiesen.
Der Beitrag ist im Volltext hier abrufbar. Die beiden anderen Beiträge folgen in Kürze.


Der Tagungsband des IRIS 2023 ist wie üblich über Weblaw zu beziehen und erscheint digital im Weblaw IT-Newsletter. Die IRIS 2024 wird vom 14. bis 17. Februar unter dem Leitthema „Juristische Sprachmodelle“ stattfinden.