Urteilsanmerkung in K&R erschienen
In der aktuellen K&R ist ein Kommentar von Nils Wiedemann und Prof. Dr. Christoph Sorge zu einem Urteil des OLG Karlsruhe erschienen.
Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023, 19 U 83/22 behandelte einen Fall, in dem es im Wesentlichen um die Frage ging, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im Geschäftsverkehr erwartet werden können. Nachzulesen ist der Kommentar von Wiedemann/Sorge in K&R 2023, 612-614.