E-Mail-Sicherheit auf dem Prüfstand in der DuD
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben strenge Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail formuliert.
Doch ein Streifzug durch die Praxis zeigt: Wenige Verantwortliche und nicht einmal die Aufsichtsbehörden selbst setzen die Anforderungen vollständig um. Umgekehrt sind nicht alle Anforderungen der Aufsichtsbehörden realistisch umsetzbar.
Leo Dessani vom Saarbrücker Lehrstuhl für Rechtsinformatik und Prof. Dr. Ronald Petrlic, Inhaber des Lehrstuhl für Informationssicherheit der TH Nürnberg, stellen in der aktuellen (August) Ausgabe der Datenschutz und Datensicherheit die Forderungen der Aufsichtsbehörden mit der Umsetzung in der Praxis gegenüber.