Automatisierung in der Strafrechtspflege – Beitrag in der NJW erschienen

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Der Beitrag von Brodowski, Hartmann & Sorge befasst sich mit den Möglichkeiten künstlicher Intelligenz in der Justiz.

Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und damit verbundene Begriffe sind seit Monaten in aller Munde. Nicht erst seit ChatGPT und Dall-E von OpenAI wird deutlich, wozu KI-Systeme mittlerweile fähig sind. Dabei drängt sich natürlich die Frage auf: wie kann man sich diese Fähigkeiten auch in der Justiz zu Nutze machen. Schließlich wird seit Jahren vor einer überlasteten Justiz gewarnt, da wäre es doch äußerst praktisch, wenn bestimmte Arbeiten automatisiert ablaufen könnten.

Mit genau dieser Frage beschäftigen sich Prof. Dr. Dominik Brodowski (Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der UdS und Beirat des ZRD Saar), Christoph Hartmann (OStA und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW)) und Prof. Dr. Christoph Sorge (Vorstandsvorsitzender des ZRD Saar und Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der UdS) in ihrem aktuellen Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift. Unter dem Titel „Automatisierung in der Strafrechtspflege“ gehen sie in dem vor knapp zwei Wochen in Ausgabe 9/2023 erschienenen Stück insbesondere der Frage nach, wie sich maschinelles Lernen rechtssicher, datensparsam und verlässlich in Strafverfahren nutzen lässt.

Konkret erörtern sie diese Fragestellung an einem Forschungsprojekt, das der Deutsche EDV-Gerichtstag fördert und gemeinsam mit Microsoft Deutschland verwirklicht wird. Das Forschungsprojekt befasst sich mit Automatisierungsmöglichkeiten bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Die Auswertung von Millionen von Datensätzen auf sichergestellten Datenträgern kann insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht nur zeitintensiv sondern auch besonders belastend für die Ermittler:innen sein. Im aktuellen Projekt soll geklärt werden, wie diese Belastungen rechtssicher, datensparsam und verlässlich reduziert werden können.

Der Beitrag ist im Volltext hier abrufbar.