Unser Mitarbeiter Tim Schneider durfte für die dritte Auflage des Juris Praxiskommentar zum Elektronischen Rechtsverkehr (jurisPK-ERV) die §§ 185 und 193 GVG kommentieren. Zu lesen gibt es das Ganze bereits jetzt auf Juris als Aktualisierung in der laufenden zweite Auflage. Im Rahmen des § 185 GVG setzte er sich dabei mit der Hinzuziehung von Dolmetschern während der Verhandlung auseinander. § 193 GVG wiederum grenzt die Anwesenheitsmöglichkeiten bei der gerichtlichen Beratung auf den dort genannten Personenkreis ein.
Beim Internationalen Rechtsinformatik Symposion (IRIS) hielten ZRD-Mitarbeiter Tim Schneider und Bianca Steffes vom Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes von Prof. Sorge einen spannenden Vortrag zum Thema „Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Prozessketten mithilfe einer Analogie zu Neuronalen Netzen“.