Deepfakes im digitalen Gerichtssaal

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Verschiedene Punkte eines weiblichen Gesichts werden erkannt und vermessen. Dahinter verschwommen eine Vielzahl weiterer Gesichter

Täuschend echt wirkende Deepfakes stellen die Gesellschaft in den verschiedensten Bereichen vor große Probleme. Auch Videoverhandlungen bei Gericht sind davon nicht ausgenommen. Bianca Steffes und Anna Zichler haben sich in einem Beitrag damit befasst.

Deepfakes tauchen immer wieder in den Medien als gefährliche Kehrseite der künstlichen Intelligenz auf. Dabei handelt es sich um manipulierte Videos, bei denen Gesicht und Stimme einer anderen Person in das Originalmaterial geschnitten werden, um den Eindruck zu erzeugen, die andere Person sei Teil des Videos. Insbesondere das Faken von Pornografie und Statements von Politikern machten in der Vergangenheit Schlagzeilen. Doch auch für den digitalen Gerichtssaal und die Teilnahme von Verfahrensbeteiligten per Videokonferenz bergen Deepfakes eine nicht zu unterschätzende Gefahr für ein ordentliches Verfahren, etwa wenn sich dritte Personen als geladene Zeugen ausgeben.

Der jetzt in Datenschutz und Datensicherheit – DuD - erschienene Beitrag von Bianca Steffes (Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes) und Anna Zichler (ZRD Saar) beleuchtet aktuelle Erkennungsmethoden für Deepfakes, die Stärken und Schwächen menschlicher sowie technischer Erkennungsleistung und gibt Hinweise zur möglichen Risikominimierung. Die beiden Forscherinnen kommen dabei zu der Erkenntnis, dass neben technischen (Erkennungsverfahren) und organisatorischen (Authentifizierungsverfahren) Maßnahmen vor allem die Prävention durch eine Stärkung des Bewusstseins über die Gefahr von Deepfakes bei Verfahrensbeteiligten notwendig ist. Trotz der beschriebenen Gefahren sind die Forscherinnen überzeugt, dass ein Zusammenspiel der Maßnahmen zu einer adäquaten Gefahrenminimierung führen kann.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der DuD 3/2024, 158-163.

Der Beitrag entstand im Rahmen unseres Projektes Digitale Präsenz bei Gericht, das vom Bundesministerium der Justiz gefördert wurde.